Überraschend und doch ziemlich unspektakulär: So verlief der Brexit bisher. Richtig losgehen wird es erst, wenn die Austrittsverhandlungen abgeschlossen sind. Denn dann wird über das heikle Thema der zukünftigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit verhandelt. Bis dahin ist alles reine Spekulation.

Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu Kunden oder Lieferanten auf der Insel stellt sich dennoch die Frage, was auf sie durch den kommenden Brexit zukommt. Denn die Briten verlassen nicht nur die EU, sondern auch den Europäischen Binnenmarkt mit seinem freien Warenverkehr.
Neue Zölle?
Müssen Unternehmen nun mit neuen Zöllen beim Export oder Import rechnen? Und verteuern sich dadurch britische Produkte für uns bzw. deutsche Waren für Briten? Neue Zollschranken sind eher unwahrscheinlich. Bis auf Lebensmittel, sind die internationalen Zölle eh nicht sehr hoch, wie die Bundesregierung betont. Besonders interessant: Die Welthandelsorganisation hat sich auf die Abschaffung der Zölle auf über 200 IT-Produkte ab dem 1. Juli diesen Jahres geeinigt, wie Wirtschaftsprüfer PwC berichtet. Die Zölle sollen bis 2019 auf Null reduziert sein. Zudem gibt es in der Europa mit dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Europäischen Zollunion zwei Handelsorganisationen, die keine Zollschranken vorsehen. Es wäre möglich, dass Großbritannien einem der beiden Abkommen beitritt. Teurere Waren durch neue Zölle sind in dem Fall aber sehr unrealistisch.
Mehr Bürokratie
Was allerdings weitaus realistischer wäre, ist die zunehmende Bürokratie für die exportierenden und importierenden Unternehmen in der EU wie auch in Großbritannien. Bereits heute müssen Unternehmen aus EU-Ländern beim Export in Drittländer enormen Verwaltungsaufwand betreiben, um die Auslieferung genehmigen zu lassen. Für den Export in die Schweiz, die in mehreren bilateralen Abkommen mit der EU die Aufhebung der meisten Zollschranken vereinbart hat, müssen EU-Unternehmen komplexe Genehmigungsprozesse absolvieren und eine längere Lieferdauer von mindestens einen Tag in Kauf nehmen. Das wäre somit ein mögliches Szenario für den zukünftigen Status Großbritanniens.
Eigener Standort in Großbritannien?
Ein anderes Szenario zeigt der Vergleich mit Norwegen. Das Drittland gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an, durch den die Mitglieder freien Zugang zum Europäischen Binnenmarkt erhalten, der annähernd hundertprozentig ist. Fischerei und Landwirtschaft sind beispielsweise vom EWR ausgenommen. Neben Norwegen und den EU-Ländern gehören noch Island und Liechtenstein dem EWR an. Würde Großbritannien nach dem Brexit Teil des EWR werden, könnte es den Zugang zum Großteil des EU-Binnenmarktes aufrecht erhalten. Gleichzeitig müsste Großbritannien aber weiterhin Beiträge an die EU zahlen, ohne ein Mitspracherecht zu besitzen, wie es bei allen EWR-Länder der Fall ist. In allen drei Szenarien (1. Beitritt Zollunion oder 2. Europäischer Wirtschaftsraum oder 3. bilaterale Abkommen) ist nicht mit neuen Zöllen, aber mit mehr Bürokratie für die Aus- und Einfuhrgenehmigung zu rechnen. Dagegen können sich Unternehmen wehren, indem sie in Großbritannien ein eigenes Lager errichten, um die Ausfuhrgenehmigung zu umgehen.
Doch diese Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden. Denn ein eigenes Lager erfordert ein eigenes Unternehmen nach britischem Recht. Darüber hinaus muss eine Niederlassung und Personal bezahlt werden. Alles in allem ist also mit einer Menge Folgekosten zu rechnen, die sich erst einmal rentieren müssen. Sollte dem nicht so sein, bliebe Unternehmen nur noch der Exit nach dem Brexit.
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